Beitragsordnung

Beitragsordnung
des Vereins Fit auf Dauer e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
Stand: ab 01.07.2024
Fit auf Dauer e.V. * Niederstraße 99 * 47829 Krefeld * Tel: 02151-3605532 * www.fit-auf-dauer.de

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

▪ Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
▪ Diese festgesetzten Beträge werden ab dem 1. Juli 2024 erhoben.

§ 3 BeiträgeBeitragKursangebote, die möglich sind:
MitgliedschaftReha-VO notwendigMonat45 Minuten60 MinutenMit MehraufwandOutdoorWasserMaximal pro Woche
AJa 18.00 € JaJaNeinNeinNeinJe nach VO (max. 3 x)
BNein 24.00 € NeinJaJaNeinNein1 x
CNein 32.00 € JaJaJaNeinNein2 x
DNein 50.00 € JaJaJaNeinNein4 x
EJa 15.00 € JaJaJaJaNeinJe nach VO (max. 2 x)
FJa 8.00 € JaNeinNeinNeinJaJe nach VO (max. 2 x)
G
(Wasser Linn)
Nein 25.00 € JaNeinJaNeinJa1 x

▪ Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schriftlich (E-Mail oder Post) schnellstmöglich mitzuteilen.

▪ Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich durch das SEPA-Lastschriftverfahren wahlweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich vom
Girokonto des Mitgliedes eingezogen.

▪ Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihren Jahresbeiträge sofort nach Eintritt und anschließend bis
spätestens 31.01. eines jeden folgenden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

▪ Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.

§ 4 Gebühren

• 10er Karten

Die 10er Karten sind nach dem Kaufdatum insgesamt 12 Wochen gültig und berechtigen zur Teilnahme an folgenden Sportarten des Vereins:

▪ Rehasport               10 x 45 Minuten  80 €
▪ Gesundheitssport  10 x 60 Minuten  90 €

Die Gebühr ist mindestens eine Woche vor der ersten Teilnahme in bar oder durch Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten.

§ 5 Vereinskonto

Bank Sparkasse Krefeld
IBAN DE64 3205 0000 0000 2233 54

Die Überweisung auf andere Konten ist nicht zulässig und wird nicht als Zahlung anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

▪ Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder Post). Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich.

▪ Die Mitgliedschaft endet durch einen Ausschluss durch den Vorstand oder durch den Tod des Mitgliedes.

▪ Die Möglichkeit der Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport endet für Nicht-Mitglieder nach Ablauf der Verordnungsdauer bzw. nach Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist.

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